Sicherheits- und Servicekraft gemäß § 34 a GewO
Der Sicherheitsdienst bietet einen abwechslungsreichen Arbeitseinsatz an den unterschiedlichsten Einsatzorten. Zu den typischen Aufgaben im Sicherheitsdienst gehören die Ein- und Auslasskontrolle bei gastgewerblichen Diskotheken, Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr oder der*die Ladendetektiv*in. Als Sicherheitsbedienstete*r können Sie weiter bei Firmen die Pforten-Dienste übernehmen, im Bereich Geld und Wert eingesetzt werden oder auch als Alarm- und Interventionsfahrer*in im Objektschutz tätig sein.
Die Arbeit als Sicherheitskraft verlangt von Ihnen Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein, Selbstbewusstsein und Spaß im Umgang mit Menschen. Da Sie während Ihrer Tätigkeit häufig laufen, gehen oder stehen werden, sollten Sie eine grundsätzliche körperliche Fitness mitbringen.