Voraussetzungen
Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erwerben, muss der Nachweis einschlägiger Berufserfahrung erbracht werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen. Die Dauer der erforderlichen Berufspraxis muss das 1,5-fache der Regelausbildungszeit betragen.
Würde die Ausbildung zum gewünschten Abschluss z. B. drei Jahre dauern, so müssten mindestens viereinhalb Jahre einschlägige Berufstätigkeit nachgewiesen werden. Sowohl eine höhere schulische Allgemeinbildung (z. B. Fachoberschulreife) als auch eine relevante Ausbildung in einem anderen Beruf kann auf die erforderlichen Zeiten angerechnet werden.
Ob Sie zur Externenprüfung zugelassen werden können, erfahren Sie bei der prüfenden Stelle – in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Lerninhalte und -zeiten
Das Lernprogramm zur Vorbereitung der jeweiligen Abschlussprüfung wird nach einer ausführlichen persönlichen Beratung zusammengestellt. Es richtet sich nach Ihren Vorkenntnissen.
Die durchschnittliche Vorbereitungszeit liegt bei einer Teilnahme in Vollzeit erfahrungsgemäß zwischen 6 und 12 Monaten. Möglich ist die Teilnahme auch in Teilzeit.
Lerntage und -zeiten
Montag bis Freitag
Vollzeit: 8.00 Uhr – 15.00 Uhr
Teilzeit: 8.00 Uhr – 12.15 Uhr
Start
Der Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung richtet sich nach den jeweiligen IHK-Prüfungsterminen und der in der Bildungsberatung vereinbarten Dauer.
Finanzierung und Förderung
Eine Übernahme der Kosten durch die nachstehend aufgeführten Kostenträger ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich:
- Bundesagentur für Arbeit
- Jobcenter
- Berufsgenossenschaften
- Rentenversicherung
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Land NRW
Privatzahler*innen beraten wir gern zu ihren Finanzierungsmöglichkeiten und/oder erstellen auf Wunsch einen individuellen Ratenzahlungsplan.